Testamentvollstreckung ist Vertrauenssache

Die Aufgabe ist mit großer Verantwortung verbunden. In treuhänderischer Verwaltung soll garantiert werden, dass der Wille des Verstorbenen exakt wie angegeben umgesetzt wird. Gründe diese Aufgabe in erfahrene und vertrauensvolle Hände zu geben, gibt es genug: Sei es  die Regelung von Unternehmensnachfolgen oder die Betreuung von Erbengemeinschaften moderner Patchwork-Familien, bei denen die Erben mit der Aufteilung des Nachlasses überfordert sind.

Es ist immer ratsam sich rechtzeitig über sein Testament Gedanken zu machen, um die eh schon emotional belasteten Erben vor zu viel Bürokratie und etwaigen Streitigkeiten zu verschonen. Vereinbaren Sie gerne mit uns einen vollumfänglichen Beratungstermin sowohl unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte,  Fragen der finanziellen Absicherung von Familienmitgliedern als auch der treuhänderischen Abwicklung im Eintrittsfall.

Christiane Tropschug ist als zertifizierte Testamentvollstreckerin bei der Arbeitsgemeinschaft Testamentvollstreckung und Vermögenssorge e.V. gelistet.

Tropschug + von Bargen PartG mbB

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