Steuern
Wir übernehmen für Sie folgende Tätigkeiten:
Unternehmen
- Steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratungen
- Gestaltung in Unternehmen
- Existenzgründungen
- Investitionen
- Umstrukturierungen / Umwandlungen
- Vorweggenommene Erbfolge
- Unternehmensnachfolge
- Unternehmensverkauf
- Unternehmensauflösung
- Laufende Betreuung
- Finanzbuchhaltung inklusive laufender betriebswirtschaftlicher Auswertungen (BWA), Umsatzsteuervoranmeldungen, zusammenfassender Meldungen (ZM) u.a.
- Einrichtung und Anwendung "Unternehmen online" im Rahmen der Finanzbuchhaltung und Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Lohnbuchhaltung und Gehaltsabrechnungen inklusive laufender Auswertungen, Lohnsteuervoranmeldungen, Abrechnungen Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft und ggf. Künstlersozialkasse
- Begleitung bei Betriebs- und Sonderprüfungen durch Finanzämter oder Sozialkassen
- Erstellung von Jahresabschlüssen
- Jahresabschluss, handels- und steuerrechtlich für alle Branchen und alle Rechtsformen
- Gewinnermittlungen gem. § 4 Abs. 3 EStG für Freiberufler und kleine Gewerbetreibende
- Erstellung von Steuererklärungen
- Körperschaftsteuer
- Kapitalertragsteuer
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer
- Vorsteuervergütungsverfahren
- Einheitlich und gesonderte Feststellungen
- Meldungen gem. 50a EStG (Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen)
- Sonstige Erklärungen und Anträge
Privatpersonen
- Beratungen zu
- Steuerlichen Gestaltungen
- Fragen rund um die Immobilie
- Schenkungen
- Testament und Erbschaft
- Erstellung von Steuererklärungen
- Einkommensteuer mit allen Einkunftsarten
- Einheitliche und gesonderte Feststellungen
- Umsatzsteuererklärungen im Zusammenhang mit Vermietung und Verpachtung
- Schenkungsteuer
- Erbschaftsteuer
- Bewertungen als Grundlagen zur Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer sowie zur Grunderwerbsteuer
Nehmen Sie Kontakt mit unserem Büro in Hamburg oder in Bokel auf und erfahren Sie, wie Sie von einer Steuerberatung profitieren.
Honorar
Unsere Honorare für die von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen sind in den meisten Fällen steuerlich berücksichtigungsfähig.
Die Mehrzahl unserer Leistungen wird nach der für Steuerberater bindenden Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) auf der Basis von Gegenstandswerten abgerechnet. Der Gebührensatz – dessen Bandbreite in der StBVV festgelegt ist -, richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad der Aufgabe und dem Umfang der zu erbringenden Tätigkeiten. Für einige Leistungen behalten wir uns jedoch auch eine abweichende, individuelle Regelung des Honorars vor. Darüber werden Sie vorab informiert.
Soweit dies berufsrechtlich möglich ist, vereinbaren wir auch ein angemessenes Pauschalhonorar mit Ihnen.
Kommen Sie für ein individuelles Angebot gern auf uns zu.